UN EN ISO 9001 Zertifizierung

Seit Jahren ist das Unternehmen nach UN EN ISO 9001 zertifiziert. Es integriert nach und nach ein internes Sicherheitsmanagementsystem in seine Arbeitsorganisation, in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 81/08 et seq. Wie der Eigentümer Roberto Dall’Arche betont, sind Qualität und Sicherheit die Trümpfe, um auch auf ausländischen Märkten wettbewerbsfähig zu sein und sich eine strategische Position zu sichern.

Die Umsetzung der UNI EN ISO 9001 ermöglicht es uns, die Qualitätsmanagementsysteme und -prozesse unserer Organisation kontinuierlich zu verbessern. Dies wiederum verbessert unsere Fähigkeit, die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen.

Die SGS-Zertifizierung belegt, dass unsere Produkte, Prozesse, Systeme und Dienstleistungen den nationalen und internationalen Vorschriften und Standards entsprechen. Dies zeigt, dass Tecnoma sich unermüdlich für Qualität und Kundenzufriedenheit einsetzt, um die vielfältigen Anforderungen einer sich ständig verändernden Welt zu erfüllen.

Alle von Tecnoma hergestellten Maschinen sind CE-zertifiziert.

Certificazione SGS ISO 9001 - Qualità e sicurezza

Qualitätspolitik

TECNOMA hat eine eigene Qualitätspolitik definiert, die das Engagement für eine kontinuierliche Verbesserung bescheinigt und einen Bezugspunkt für die Identifizierung und Überprüfung von Zielen darstellt; insbesondere geht das Unternehmen präzise Verpflichtungen und Pflichten gegenüber den Kunden ein und setzt sich folgende Prioritäten

  • die Bedürfnisse/Erwartungen von Kunden und Interessengruppen kennen, verstehen und intern kommunizieren;
  • Kundenbedürfnisse in Anforderungen für das Unternehmen umwandeln;
  • Prozesse zu definieren und zu überwachen, die einen direkten Einfluss auf die Qualität der angebotenen Produkte/Dienstleistungen haben;
  • die Qualität der gelieferten Produkte/Dienstleistungen zu verbessern, indem mögliche Ursachen für Nichtkonformität vermieden werden;
  • die Bedürfnisse seiner Kunden zu erfüllen, d.h. Produkte/Dienstleistungen zu garantieren, die ihren Bedürfnissen und Erwartungen entsprechen;
  • Wertschätzung und Förderung der Beteiligung aller Humanressourcen des Unternehmens durch aktive und partizipative Einbeziehung aller;
  • Aufbau von Kooperationsbeziehungen und Einbeziehung von Lieferanten und Subunternehmern, die als qualitativ zuverlässig gelten;
  • sich auf dem Laufenden halten und die für unsere Branche geltenden Vorschriften und Gesetze einhalten.

TECNOMA garantiert insbesondere die folgenden Qualitätsniveaus für Produkte und Dienstleistungen

  • Geschichte und jahrelange Erfahrung, die es dem Unternehmen ermöglicht haben, ein umfassendes Know-how im Bereich der industriellen Automatisierung zu erwerben;
  • die finanzielle Solidität des Unternehmens und die Beratung zur Ermittlung der besten Lösungen für die Anpassung des Produkts an die Bedürfnisse und Anforderungen jedes Kunden;
  • besondere Aufmerksamkeit für Beziehungsaspekte bei Treffen mit Kunden;
  • Präsenz auf dem Weltmarkt;
  • Kompetenz und Professionalität unserer Mitarbeiter;
  • Synergie zwischen kaufmännischem und technischem Personal;
  • Einsatz von modernsten Maschinen;
  • die Einhaltung der vereinbarten Zeitpläne;
  • Lösung von Nichtkonformitäten und Problemen innerhalb eines kurzen Zeitrahmens;
  • Verwendung von Lieferanten und Materialien mit einem mittleren bis hohen Qualitätsstandard.

Unternehmenspolitik zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Durch die Bereitstellung organisatorischer, instrumenteller und wirtschaftlicher Ressourcen will TECNOMA die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verbessern.
Tecnoma setzt das interne Sicherheitsmanagementsystem kontinuierlich in seiner Arbeitsorganisation um.
Darüber hinaus wird sich das Unternehmen weiterhin dafür einsetzen, die Sicherheitsaspekte aller bestehenden Unternehmensaktivitäten und zukünftigen Planungen als relevante Aspekte seiner Geschäftstätigkeit zu berücksichtigen. Sie setzt sich auch dafür ein, die gesamte Unternehmensstruktur so zu organisieren, dass jeder entsprechend seiner Verantwortung und Kompetenzen an der Erreichung der Sicherheitsziele beteiligt ist.
Die Geschäftsführung verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass:

  • die geltenden Gesetze zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eingehalten werden;
  • Die RISIKOINFORMATIONEN des Unternehmens werden an alle Arbeitnehmer weitergegeben; die SCHULUNG der Arbeitnehmer wird unter besonderer Berücksichtigung der ausgeführten Aufgabe durchgeführt und aktualisiert;
  • die Anhörung der Arbeitnehmer, u.a. durch den Sicherheitsbeauftragten der Arbeitnehmer (RLS), zu Aspekten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gewährleistet ist;
  • alle Mitarbeiter geschult, informiert und sensibilisiert sind, um die ihnen zugewiesenen Sicherheitsaufgaben zu erfüllen;
  • die ZUSAMMENARBEIT und ZUSAMMENARBEIT der gesamten Unternehmensstruktur wird entsprechend den Zuständigkeiten und Kompetenzen jedes Einzelnen aufrechterhalten, um die SICHERHEITSZIELE zu erreichen;
  • Die Maschinen werden unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit überprüft, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen. Ziel ist es, eine vorbeugende und planmäßige Wartung zu gewährleisten, um die Notwendigkeit von Eingriffen zu verringern;
  • Vorbeugende Maßnahmen und interne Untersuchungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben Vorrang, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von UNFÄLLEN, VERLETZUNGEN oder anderen Verstößen erheblich zu REDUZIEREN, mit dem Ziel, die Unfallrate auf 0 zu senken.

Das Ziel des Unternehmens für die nächsten zwei Jahre ist nämlich eine gründliche Analyse des Maschinenparks und folglich seine Anpassung und Verbesserung mit der genauen Definition von Routinewartungsarbeiten und sicheren Betriebsanweisungen. Das Unternehmen hat Maßnahmen zur Verringerung des Risikoniveaus der im Unternehmen ausgeführten und/oder vorhandenen Arbeiten und/oder Tätigkeiten ergriffen und hält diese aufrecht, indem es geschlechtersensible Formen der Prävention anwendet, und zwar durch

  1. Präventions- und Schutzmaßnahmen, die je nach Aufgabe und Geschlecht des Arbeitnehmers differenziert sind;
  2. Berichte über Beinahe-Unfälle und/oder Unfälle;
  3. Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln im Unternehmen während der Arbeitszeit;
  4. Verfahren zur systematischen Erfassung und Analyse von Unfällen und Zwischenfällen, die seinen Mitarbeitern bei der Arbeit zustoßen.

Das Unternehmen hat außerdem Richtlinien und Verfahren für den Umgang mit Unterschieden und Vielfalt eingeführt, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder generell von Menschen, die anders sind, vorsehen, ihre Eingliederung erleichtern und ihre Gleichbehandlung bei der Ausbildung, der Einstellung, der Zuweisung von Aufgaben/Aufgaben und dem beruflichen Fortkommen gewährleisten.